Die Ausübung des Tauchsportes ist neben den für Tauchsportvereine und Tauchsportschulen bestehenden speziellen Regelungen nur mit entsprechender Einzeltauchlizenz zu nachfolgenden Bedingungen und im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlaubt.
Neben der heimischen Fisch- und Pflanzenwelt, beeindruckenden Rinnen und Steilwänden sind auch Unterwasser-Parcours angelegt.
Die Einzeltauchgenehmigung (Lizenz) berechtigt den Genehmigungsinhaber den Tauchsport ausschließlich innerhalb der festgelegten Tauchzone auszuüben. Vom 1.November bis 31.März werden keine Einzelgenehmigungen ausgegeben; das Tauchen ist daher in diesem Zeitraum verboten.
Das Tauchen am Achensee ist nur mit einer gültigen Lizenz erlaubt. Mit Erwerb einer Tauchlizenz stimmen Sie den derzeit gültigen Gestattungsbestimmungen zu. Auf Verlangen ist die Tauchlizenz dem Personal der Seeverwaltung vorzuweisen. Die Tauchlizenz ist sofort ab Buchung oder dem gewünschten Zeitraum gültig!
Ticketgültigkeit:
Wochenkarte Tauchen, ist ab Leistungsdatum 1 Woche gültig.
Monatskarte Tauchen, ist ab Leistungsdatum 1 Monat gültig.
Saisonskarte Tauchen, ist vom 01.04.2025 bis zum 30.11.2025 gültig.
Sportausrüstung & Kurseinheiten INFO: Beim Kauf einer Saisonskarte kann man gegen Vorlage des Tickets, Kaufbelegs sowie KFZ-Zulassung in der Gemeinde Eben die Jahresparkkarte zu den gültigen Konditionen erwerben. (pro Jahresparkkarte ist nur ein KFZ-Kennzeichen möglich)